Startseite 
Impressum 

Norddeutschland:
MAWISTA nord GmbH
Kirchstr. 9
42103 Wuppertal
Telefon: ++49 (0)202 47866920
Telefax: ++49 (0)202 47866929
Email: info.nord@mawista.com

Süddeutschland:
MAWISTA süd GmbH
Robert-Bosch-Straße 7-9
73207 Plochingen
Telefon: ++49 (0)7153 558990
Telefax: ++49 (0)7153 5589920
Email: info.sued@mawista.com

Bookmark Script Generator
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icoi.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Spurl Bookmark bei: Google

Reisekrankenversicherung - Auslandskrankenversicherung für Besucher

Sie wollen einen Gast aus dem Ausland einladen, da ist die Krankenversicherung oft zwingend, wenn der Gast ein Visum benötigt.
Für ein Visum benötigt der Besucher eine Einladung, die Verpflichtungserklärung und die Reisekrankenversicherung.
Wir beschäftigen uns seit mehr als 10 Jahren mit der Reisekrankenversicherung.
Welche Anforderungen werden an eine Reisekrankenversicherung gestellt:
 
  • Die Reisekrankenversicherung muss für das gesamte Schengengebiet gültig sein.
  • Die Reisekrankenversicherung muss die Mindestdeckung im Schadensfall von 30.000 EUR vorweisen und die Möglichkeit der Beitreibung der Forderungen aus dieser Reisekrankenversicherung muss gegeben sein, z.B. eine Geschäftsstelle des Versicherungsträgers in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz oder Liechtenstein.
  • Die Reisekrankenversicherung muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.
  • Die Reisekrankenversicherung muss eine etwaige Repatriierung im Krankheitsfall sowie die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus abdecken.
  • Die Reisekrankenversicherung kann vom Gast im Wohnsitzland oder vom Gastgeber im Zielland abgeschlossen werden.
 
Der Nachweis der Reisekrankenversicherung ist bei der Visumsantragstellung zu erbringen. Die Visastelle behält in der Regel eine Kopie des Nachweises der Reisekrankenversicherung in den Akten.
 
Detaillierte Produktinformationen zur Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste, Studenten, Sprachschüler, Gastwissenschaftler, Au Pairs finden Sie auf unserer Hauptinternetseite www.auslandsversicherung.de. Das Produkt mawista Visum erfüllt alle Anforderungen an ein Schengenvisa.

mawista-Visum
Die Krankenversicherung für ausländische Gäste (Besucher), Geschäftsreisende, Touristen und Besuchergruppen in Deutschland bis zu 183 Tagen.
www.auslandsversicherung.de/vide

 

Reisekrankenversicherung für ein Schengenvisum